Kommt die Mindestqualifikation auch für Finanzvermittler?

Man kann es fast täglich in der Zeitung lesen: quasi als Reflexhandlung, ausgelöst durch die Finanzmarktkrise, hat sich die Bundesregierung noch mehr Verbraucherschutz bei Finanzanlagen-Geschäften auf die Fahne geschrieben.

Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) fordert die Qualifizierung von Finanzvermittlern sowie die Absenkung von Abschlussprovisionen und eine Erweiterung der Dokumentationspflicht, wie wir sie bereits aus den neuen Vorschriften zur Versicherungsvermittlung kennen.

Aigner sagte in einem Interview mit Euro Finanzen: „Entscheidend ist meiner Ansicht nach, ob die Vermittler gut ausgebildet sind oder nicht. (…) Ich kann versichern, dass wir die Mindestqualifikations-Standards hinterfragen werden“. Man wolle sich auch die in der MiFID und in der Versicherungsvermittler-Verordnung vorgesehenen Ausnahmeregeln genau anschauen. „Dass es hier Defizite gibt, liegt auf der Hand.“

Auch will die Ministerin darüber nachdenken, ob die Höhe der Abschlussprovisionen reduziert werden und dafür der Anteil der längerfristigen Bestandsprovision erhöht werden sollte. Außerdem werde man anstreben, dass die Nettorenditen von Finanzanlagen ausgewiesen werden müssen. Das würde Kosten und Nutzen für die Verbraucher transparenter machen, sagte Aigner der Finanzzeitung.

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die Anforderungen an Qualifikation, Dokumentation und Absicherung von Haftungansprüchen für Finanzvermittler, denen der Versicherungsvermittler angepasst werden.

Oliver Petersen

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