Der EU-Kommissionspräsident und portugiesiche Politiker José Manuel Barroso hat in Brüssel mitgeteilt, dass die Kommission am 4. März die Vorschläge zur Umsetzung der Solency II bewerten und kommentieren wird.
Zu den Vorschlägen gehört unter anderem auch die Entwicklung von gemeinsamen Vorschriften für Investmentfonds in allen 27 EU-Ländern und die Einrichtung eines Krisen-Managementsystems für die Finanzwirtschaft. Darüber hinaus soll über eine Beschränkung von Bonuszahlungen an Bankmamanager gesprochen werden. Dies gehört neben weiteren Beschränkungen zu den Bemühungen der Kommission, eine weitere Finanzkrise zu vermeiden.
Was bedeutet Solvency II insgesamt?
Es geht in erster Linie um eine grundlegende Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa, vor allem der Solvabilitätsvorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen. Dies wird bereits seit 2007 diskutiert und sollte bisher bis spätestens 2012 umgesetzt werden. Die aktuelle Finanzkrise dürfte die Umsetzung jedoch beschleunigen.
Das 3-Säulen-Prinzip
Die erste Säule behandelt die Höhe des Minimumsolvenzkapitals, die Mindestkapitalanforderung (MCR, minimal capital requirement) und des zu stellenden Zielsolvenzkapitals, die Solvenzkapitalanforderung (SCR, solvency capital requirement) im Verhältnis zu den anrechnungsfähigen Eigenmitteln (eligible own funds). Eigenmittel wurden unter Solvency I auch als das vorhandenene Solvenzkapital (ASM, available solvency capital) bezeichnet.
Die zweite Säule betrifft das Risikomanagementsystem und beinhaltet vor allem qualitative Anforderungen, beispielsweise an die Qualifikation der Vorstände von Versicherungsunternehmen (sog. fit and proper-Kriterien).
Die dritte Säule schließlich regelt Berichterstattungspflichten der Versicherungsunternehmen: zum einen Berichtspflichten an Aufsichtsbehörden (supervisory reporting) und zum anderen zu veröffentlichende Angaben (public disclosure). Bei den Berichtspflichten nach Säule III von Solvency II soll eine enge Anbindung an andere gesetzliche Berichtspflichten wie auch in der Rechnungslegung, insbesondere den IFRS (International Financial Reporting Standards) erreicht werden.
Insbesondere die erste Säule erinnert stark an die Bankvorschriften aus Basel II, die unter anderem die Eigenkapitalausstattung und dessen Verhältnis zu den ausgereichten Krediten bewertet. Sprich ein Rating der Banken und Rahmenbedingungen und Einstufungen für die Refinanzierung und die damit verbunden Konditionen.
Die Banken haben bisher die ihnen auferlegten Kriterien an die Kunden weitergegeben und ihrerseits Kundenratings aufgestellt, die die Kreditvergabe, sprich Bonitäts- und Liquiditätskriterien, die Zinskonditionen und die Besicherung der Kredite regelt.
Was hat das nun mit Solvency II zu tun?
Auch Versicherer sehen sich im Zuge der Umsetzung von Solvency II einer Bewertung der Höhe der Eigenmittelausstattung ausgesetzt. In diese Bewertung fließt neben den rein versicherungstechnischen Solvenzkriterien und weiterer Kennzahlen auch die Kreditvergabe des Verischerungsunternehmens ein.
Vordiskontierte Provisionen sind nichts anderes als Darlehen des Versicherers an seinen Vertrieb. Auch hier dürfte künftig eine weitaus stärkere Bewertung des Vertriebes durch den Versicherer zu erwarten sein, wie die Risikolage, die Kapitalausstattung und die Ausfallwahrscheinlichkeit einzustufen ist. Da es bei vordiskontierten Provisionen nicht üblich ist, Zinsen für die ausgereichten Provisionsdarlehen zu verlangen und deshalb als Regulator ausfallen, bleibt neben den bekannten Besicherungswerkzeugen Stornoreserve, VSV und Zusatzsicherheiten (Bürgschaften, Aktiendepots, Eckhäuser usw.) nur die Provisionshöhe als Stellschraube.
Man kann also annehmen, das künftig die reine Umsatzhöhe für die Provisonsverhandlungen mit dem Versicherer als einziges Kriterium nicht mehr ausreichen wird.
Vertriebsunternehmen, die in den vier Kernbereichen des Vertiebsmanagements (Kunden, Mitarbeiter, Produkte, Finanzen) nicht professionell aufgestellt sind, wenig oder kein Qualitätsmanagement betreiben und diese Bereiche nicht ständig evaluieren und weiterentickeln, dürften das Nachsehen haben.
Ratsam ist in jedem Fall, das Vertriebsunternehmen schon im Vorfeld einmal von kompetenter Seite analysieren zu lassen. Das kostet meist weniger, als man denkt, bietet aber die Grundlage für weitere Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Oliver Petersen