Neue Infos aus dem FInanzministerium zum Thema Umsatzsteuer auf Provisionen.
Laut der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und die von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft im September 2009 vorgeschlagenen Kompromisstexte hätten allen Versicherungs- und Kapitalanlage-Vermittlern ohne Abschlussvollmacht die Umsatzsteuerpflicht auf ihre Provisionen gedroht.
Laut einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium der Finanzen (BMF), Hartmut Koschyk (CSU), an den FDP-Finanzexperten Frank Schäffler, ist dieses Vorhaben aber auch aufgrund deutscher Vorbehalte nicht konsensfähig und es „wurde zwischenzeitlich gestrichen“.
Wie Schäffler mitteilte, sollte die Steuerbefreiung für die Versicherungs- und Finanzvermittlung nur noch gewährt werden, wenn der Vermittler eine Abschlussvollmacht hätte vorweisen können. Dies hätte aber rund 80 Prozent des freien Vermittlermarktes steuerpflichtig gemacht und erheblich belastet.
Das Finanzministerium gab nun Entwarnung. Zudem will sich die Bundesregierung „aktiv“ dafür einsetzen, dass „die Steuerbefreiung für Umsätze mit allen Anteilen an Gesellschaften und Vereinigungen, also auch solchen, deren Anteile keine Wertpapiere darstellen, wie bisher anwendbar bleibt“, heißt es in dem Schreiben des Staatssekretärs.
Der AfW erklärte in diesem Zusammenhang: „Eine Umsatzsteuerpflicht hätte zu einer ruinösen Belastung der Vermittler geführt. Wir freuen uns sehr über diese guten Nachrichten und bedanken uns ausdrücklich bei der Bundesregierung, dass sie sich hier für die Interessen der Vermittler erfolgreich eingesetzt hat“.
Ein Termin, wann die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nun abschließend verhandelt werden könnte, sei aufgrund der Komplexität des Vorschlags zurzeit nicht absehbar, heißt es in dem BMF-Schreiben weiter.