Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung sinkt 2011 zum ersten Mal

Zum ersten Mal seit 1949 wird für 2011 eine Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegversicherung von derzeit 45.000 € auf 44.550 € erwartet.

Durch die Finanzkrise kam es zu einer negativen Reallohnentwicklung und da sich die Beitragsbemessungsgrenze an den Löhnen orientiert, wird im nächsten Jahr nach Unten angepasst.

Die Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt jedoch im Westen konstant bei 66.000€, im Osten steigt sie von 55.800€ auf 57.600 €.

Für gesetzlich Krankenversicherte wird es leider nicht günstiger, denn der bisherige Beitragssatz von 14,9 % wird auf 15,5 % erhöht.Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung insgesamt steigt dadurch auf 575,43 € pro Monat, was für Arbeitnehmer einen Höchstbeitrag von 304,43 € pro Monat bedeutet. Im Vergleich zu den Sätzen 2010 bedeutet dies einen Mehrbeitrag von 98,10€ pro Jahr.

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung soll zum Jahresbeginn 2011 wieder erleichtert werden. Die Drei-Jahres-Frist soll wieder abgeschafft werden und es kann gewechselt werden, wenn das Gehalt des Kunden im Jahr 2010 über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.950 Euro liegt.

Die genannten Zahlen sind noch vorläufig, da erst im Herbst die exakten Zahlen aus Berlin erwartet werden.

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