Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) - die Berufshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister

Seit dem 22. Mai 2007 ist die VSH für Versicherungsvermittler gesetzlich vorgeschrieben. Für Finanzdienstleister ist sie nach wie vor die notwendige Absicherung der beruflichen und privaten Existenz.

Der Markt befindet sich im Umbruch! Immer neue Vorschriften führen zu Haftungstatbeständen, an die vor wenigen Jahren noch kein Mensch gedacht hätte. Gleichzeitig ist das Bewusstsein der erbraucher geschärft und der Versicherungs- und Finanzmarkt so transparent wie nie zuvor.

Auf der Suche nach Verantwortlichkeiten ist man mit dem Vorwurf der Falschberatung schnell bei der Hand. Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf - aus einem zufriedenen Kunden kann schnell ein unbequemer Prozessgegner werden.

Durch die Zusammenarbeit mit unserem Netzwerkpartner Herrn Barth erhalten Sie einen kompetenten Partner zur Seite und mit dem richtigen Versicherungskonzept sind Sie von den finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens geschützt. Unberechtigte Ansprüche werden von besonders qualifizierten Anwälten abgewehrt, berechtigte ANsprüche werden bezahlt. Durch unsere Unterstützung ist gewährleistet, dass Ihre eigenen Interessen bei der Schadensbearbeitung des Versicherers die erforderliche Beachtung finden.

VSH - Policen - Check Falls Sie bereits eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherng haben, aber jetzt den Wunsch verspüren, unabhängig und umfassend beraten zu werdenweil Sie sicherstellen wollen, dass alle von Ihnen genutzten Produktbereiche und Tätigkeiten optimal versichert sind,weil Sie wissen wollen, was das Kleingedruckte für Ihren VSH-Schutz bedeutetweil Sie nicht auf vordergründig günstige Angebote von abhängigen Anbietern setzen, sondern eine echte Existenzsicherung wollenkönnen Sie Ihre bestehende VSH von uns auf Herz und Nieren prüfen lassen. Wenn Sie dem unten stehenden Link folgen, kommen Sie direkt zu unserem Web-Formular. Einfach ausfüllen und absenden.

Bitte folgen Sie diesem Link:

www.vsh-check.de/index.php?id=787

 

AdvilA entwickelt Online-Community

Neuester Clou der Ideenschmiede AdvilA ist eine Online-Community, ähnlich wie Xing oder Facebook, speziell für Finanzdienstleister.

"Wir wollten eine neuartige Plattform als Online-Community und Netzwerk speziell für Finanzdienstleister schaffen." so Oliver Petersen, einer der Gründer des AdvilANetzwerkes. "Wir leben täglich den Netzwerkgedanken und da war es naheliegend, ein branchenspezifisches Angebot zu entwickeln."

Das Netzwerk ist für Berater, Vermittler und Vertriebe aus der Finanzbranche kostenfrei nutzbar und beitet neben der Möglichkeit sich mit anderen registrierten Mitgliedern zu vernetzen und Informationen auszutauschen, umfangreiche Informationen aus der Branche und viele nützliche Tools im Downloadbereich, die dem Marktteilnehmer dabei helfen sollen, noch besser zu werden.

Der Download und die Nutzung der Tools ist kostenfrei. Sollte das registrierte Mitglied Hilfe bei der praktischen Umsetzung benötigen, stehen die Unternehmensberater Suchoweew und Petersen aus dem AdvilA-Netzwerk gerne für einen Beratungsauftrag zur Verfügung.

Eine weitere Innovation ist die öffentlich zugängliche Beratersuche, die es interessierten bzw. potenziellen Kunden ermöglicht, den idealen Berater in der Nähe zu finden.

Diese Suchfunktion wird von AdvilA auch beworben, damit sie möglichst häufig von Kunden genutzt wird und so den registrierten Mitgliedern Neukunden liefern kann.

Die Internetseite der Community lautet:

http://www.advila.net/

 

Keine Fonds-Riester und-Rürup mehr bei Allianz

Die Allianz nimmt ab 1. November für die beiden Produkte "Allianz Fonds Basis Rente" und "Cominvest Riester Fördert Depot" kein Neugeschäft mehr an!

Die Entscheidung hat offenbar ökonomische Gründe, da sich der Umsatz in den staatlich geförderten Fondsprodukten nicht so entwickelt hat, wie angenommen.

Die Allianz wird sich also ab 1. November für die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte auf die Allianz Lebensversicherung konzentrieren und will dort die Marktführerschaft bei Riesterverträgen mit 1,5 Millionen Bestandsverträgen weiter ausbauen.

 

Sicherheit durch das Beratungsprotokoll

Die Zeiten, als Berater die Anfertigung eines Beratungsprotokolls als lästig empfunden und nur ungern gemacht wurde, dürfte spätesten seit einem neuen Urteil des LG Coburgs vorbei sein.

Eine Kundin hatte einen Fonds aus dem Bereich Bioenergie mit 12.000€ Beteiligungssumme und 6% Agio gezeichnet.

Als sich der Fondes nicht wie gewünscht entwickelte, machte die Kundin das, was viele in solchen Situationen versuchen: sie zog vor Gericht wegen Falschaberatung und verlangte die Rückabwicklung der Anlage.

Auch die Argumentationskette ist bekannt: sie wäre eine sehr auf Sicherheit bedachte Person und wollte - im übertragenen Sinne - eher ein Sparbuch, als eine spekulative Anlage, ihr wäre der Verkaufsprospekt nicht ausgehändigt worden, usw.

Zum Glück hatte der Berater ein Beratungsprotokoll erstellt, dass den Ablauf der Beratung sehr genau dokumentierte. Es stellte sich vor Gericht heraus, dass es sich bei der Kundin um eine sehr erfahrene Anlegerin handelt, die schon verschiedenen Anlagen in unterschiedlichen Risikoklassen getätigt hatte. Im Protokoll gab sie an "ertragsorientiert", die Übergabe des Prospektes wurde genauso dokumentiert wie die Aufklärung zum Thema Totalverlust, die Risikoklasse des Fonds usw..

Also eine völlig korrekte Beratung unter Berücksichtigung des Risikoprofils des Kunden und einer Aufklärung der RIsiken der Anlage.

Dass die Kundin ins Feld führte, dass sie das Protokoll nur oberflächlich gelesen habe, lies das Gericht nicht gelten und die Klage wurde abgewiesen.

Nachzulesen unter Az.: 11 O 690/09, LG Coburg.

 

 

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung sinkt 2011 zum ersten Mal

Zum ersten Mal seit 1949 wird für 2011 eine Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegversicherung von derzeit 45.000 € auf 44.550 € erwartet.

Durch die Finanzkrise kam es zu einer negativen Reallohnentwicklung und da sich die Beitragsbemessungsgrenze an den Löhnen orientiert, wird im nächsten Jahr nach Unten angepasst.

Die Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt jedoch im Westen konstant bei 66.000€, im Osten steigt sie von 55.800€ auf 57.600 €.

Für gesetzlich Krankenversicherte wird es leider nicht günstiger, denn der bisherige Beitragssatz von 14,9 % wird auf 15,5 % erhöht.Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung insgesamt steigt dadurch auf 575,43 € pro Monat, was für Arbeitnehmer einen Höchstbeitrag von 304,43 € pro Monat bedeutet. Im Vergleich zu den Sätzen 2010 bedeutet dies einen Mehrbeitrag von 98,10€ pro Jahr.

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung soll zum Jahresbeginn 2011 wieder erleichtert werden. Die Drei-Jahres-Frist soll wieder abgeschafft werden und es kann gewechselt werden, wenn das Gehalt des Kunden im Jahr 2010 über der Jahresarbeitsentgelt-Grenze von 49.950 Euro liegt.

Die genannten Zahlen sind noch vorläufig, da erst im Herbst die exakten Zahlen aus Berlin erwartet werden.

 

AdvilA bringt 20 Vertriebe an die Spitze

„Wir wollen mit den 20 besten an die Spitze“ - so die Aussage von Oliver Petersen in einem Artikel für OpenPR.

Fast jeder in der Branche weiß, die Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Versicherungen und Finanzdienstleistungen verändern sich ständig. Nicht zuletzt durch die gesetzlichen Änderungen und die EU-Harmonisierung und den damit gestiegenen Investitionen in den Beratungsablauf, in die Dokumentation und in weitere nötig gewordene IT-Bausteine. Die Suche nach glaubhaften Positionierungsstrategien vor dem Hintergrund des Web 2.0 und dessen große Chancen für die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen tun ein Übriges.

Große Herausforderungen, in denen sich Vertriebsgesellschaften aus der Finanzdienstleistung nicht selten vor dem Problem stagnierender Umsätze und sinkender Margen, mit noch vielen weiteren Veränderungen konfrontiert sehen.

„Genau hier setzen wir an!“ - so Petersen weiter – „Wir analysieren den Vertrieb in 16 definierten Teilbereichen, decken Engpässe und Wachstumsbereiche auf und entwickeln gemeinsam mit der Führungsebene Maßnahmenkataloge und Lösungswege, um die identifizierten Engpässe positiv zu verändern. Was uns von allen anderen Marktteilnehmern unterscheidet, ist unsere Implementierungskompetenz. Dies bedeutet, dass wir nach der Entwicklung der Maßnahmenkataloge und der möglichen Lösungsweg, den Vertrieb nicht damit alleine lassen, sondern auch die Umsetzung in die Praxis so lange begleiten, bis alle definierten Meilensteine erreicht sind.“

Das neueste Projekt von Oliver Petersen und Thomas Suchoweew – der beiden Gründer des AdvilA-Netzwerkes – ist, gemeinsam mit starken und innovativen Partnern aus der Versicherungswirtschaft 20 Vertriebsgesellschaften „aus der zweiten Reihe“ auf dem Weg zu Spitzenleistungen zu begleiten und diese nach und nach zum regionalen Marktführer zu machen.

Die Zielgruppe für dieses Projekt ist klar definiert: „uns geht es um die kleinen und mittelständischen Finanzvertriebe mit einer Größe zwischen 10 und 100 Vertriebsmitarbeitern, die den Willen und das Potenzial haben, ganz nach Oben zu kommen.“

„Wir suchen das Gespräch mit Versicherungsgesellschaften, die ihren Umsatz nachhaltig steigern wollen und die ihren Vertrieben mit dem AdvilA-Netzwerk einen echten Mehrwert zur Verfügung stellen möchten“.

Dieser Artikel erschien bei OpenPR: http://openpr.de/news/463465/AdvilA-bringt-20-Vertriebe-an-die-Spitze.html
 

Nachfrage nach Fondspolicen steigt wieder

Die Stimmung wird positiver! Die Nachfrage nach Fondspolicen steigt langsam wieder an. Dies beobachten knapp 50 Prozent der Makler, nachdem im Vorjahr noch 60 Prozent über eine sinkende Nachfrage berichtete.

Unterstützt wird dieser Trend von der positiven Entwicklung der Kapitalmärkte im letzten Jahr. Auch erlangen in den Beratungsgesprächen Renditeperspektiven wieder größere Bedeutung. Gefragt sind vor allem Fondspolicen mit Garantien und hoher Flexibilität in der Kapitalanlage.
 

Neue Studie - Preis einer Versicherung ist nicht entscheidend

Die Beratungsgesellschaft MSR Consulting hat für die Studie Kubus Versicherung 2010 im ersten Halbjahr 2010 erneut mehr als 10.000 repräsentativ ausgewählte Privatkunden-Haushalte telefonisch zu ihrer Nachfrage nach Vorsorge befragt.

Eines der wichtigsten Erkenntnisse aus der Befragung ist, dass der ausschlaggebende Grund sich für eine bestimmte Versicherung zu entscheiden, die gute Beratung des Betreuers ist.Vermittler, die Beratungsstandards einhalten, sind deutlich erfolgreicher.

Einige Ergebnisse der Studie:

  • 72% der Befragten haben alle Verträge bei einem Berater/Betreuer.
  • 70% der Kunden halten sich für umfassend beraten
  • Bei 70% wurde eine umfassende und individuelle Bedarfsanalyse durchgeführt.
  • Nur bei 60% wurde das Thema private Altersvorsorge angesprochen
  • Und nur knapp 50% haben dazu auch ein Angebot erhalten.
  • Nur 47% haben Vergleichsangebote zu solchen Verträgen erhalten.
  • Nur 46% der Kunden wurde ein Folgetermin angeboten
  • und bei nur 25% wurde er auch gleich vereinbart

Sehr aufschlussreich sind auch die Kaufentscheidungen für Versicherungsprodukte:

  • Die gute Beratung war für 59% der Befragten ein entscheidender Grund.
  • Der Preis ist ein wichtiges – aber nicht das wichtigste Kaufmotiv für 54%.
  • Ein guter Service der Versicherung ist für 52% ein weiteres wichtiges Motiv.
  • 51% Prozent der Kunden gaben an, aus Vertrauen zum Berater zu kaufen.

Auf den hinteren Plätzen landeten erstaunlicherweise gute Testurteile (25%), Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis sowie aus der Familie (25%) und Erfahrungen im Schadenfall (33%).

Ebenfalls überraschend war, dass die meisten Kunden Versicherungsprodukte nicht vergleichen, sondern beim Berater des Vertrauens kaufen.

Ein entscheidend wichtiger Faktor für den langfristigen Vertrauensaufbau, gerade für Cross- und Upselling, ist ein regelmäßiger und vor allem nicht zu seltener Kontakt zum Kunden. Eben nicht nur dann, wenn das nächste Produkt verkauft werden soll.

Dieses Kontakthalten muss übrigens häufig nicht der Termin vor Ort beim Kunden sein. Interessant hierbei ist, dass die Kunden die persönliche und die telefonische Betreuungsleistung ungefähr gleich hoch einschätzen.

Ein Kontakthalten über E-Mail, Internet, WEB 2.0, Kundenzeitschriften und Werbebriefe hinterlässt selten völlig zufriedene Kunden. Als flankierende Maßnahmen sind diese Medien durchaus geeignet, ersetzen können sie den persönlichen Kontakt (Termin vor Ort oder telefonisch) jedoch nicht.

 

Bundesarbeitsgericht mit neuem Urteil zum Arbeitnehmerstatus

Ist ein Versicherungsvertreter, der als Ausschließlichkeitsmitarbeiter bei einem Versicherungsunternehmen tätig ist nun als Selbständiger (Handelsvertreter) oder als Angestellter zu sehen?

Diese Frage hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu prüfen und hat den Status unter Berücksichtigung der Unterscheidungsmerkmale geprüft. Zwei wesentliche Kriterien für den Status als Handelsvertreter sind einerseits die Weisungsfreiheit hinsichtlich Arbeitszeit und desweiteren die Gestaltungsfreiheit der Tätigkeit.

Im konkreten Fall meinte das BAG auch, dass Berichtspflichten an das Versicherungsunternehmen, Kontrollanrufe bei besuchten Kunden und die Teilnahme am Ausbildungsprogramm zum BWV-Fachmann/-frau die vorgenannten Freiheiten nicht einschränken.

Der Mitarbeiter sei also als freier Handelvertreter zu sehen.

Nachzulesen ist das Urteil unter folgendem Aktenzeichen:
BAG, Urteil vom 09.06.2010, Az.: 5 AZR 332/09

 

BGH verschärft die Beraterhaftung bei Immobilienfonds

Der Bundesgerichtshof hat die Haftung von Finanzberatern, die geschlossene Fonds verkaufen, verschärft. Sie können sich künftig nicht mehr darauf berufen, dass ein Anleger die Risiken einer Beteiligung kennen müsse, weil er (unterstellt) den Verkaufsprospekt gelesen habe.

Mit dem aktuellen Urteil setzt der BGH Vermittler weiter unter Druck - entscheidend ist jetzt, was der Berater im Verkaufsgespräch gesagt hat - und nicht, was im Prospekt steht. (Az.: III ZR 249/09).

Das Verfassen eines Protokolls, das Kunde und Berater gleichermaßen unterzeichnen, scheint unter diesen Voraussetzungen dringend geboten. Nur so lassen sich später die Aussagen im Beratungsgespräch auch beweisen.

Wie der BGH ausführte, müssen Anleger jetzt den Inhalt eines Emissionsprospektes nicht mehr unbedingt kennen. Erfahrungsgemäß machten sich auch die wenigsten Anleger die Mühe, die Ausführungen in den Prospekten zu lesen, die oft mehrere hundert Seiten dick sind und oft nur durch Fachleute nachvollziehbar verstanden werden.

Die bisherige Rechtsprechung hatte den Kunden/Investoren vorgeworfen, sie würden durch das Ignorieren der Prospekte "grob fahrlässig" handeln und ließ die für eine Klage so wichtige dreijährige Verjährungsfrist der Beraterhaftung bereits mit der (nachweisbaren) Prospektübergabe beginnen.

Diese Rechtsprechung kippte der BGH nun, denn nun reicht es, wenn Anleger sich fast ausschließlich auf die Worte ihres Beraters verlassen.

Zitat aus der Urteilsbegründung: "Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers ergibt sich nicht daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den Emissionsprospekt durchzulesen und die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters zu kontrollieren".

Die Verjährungsfrist beginnt erst dann, wenn der Anleger das Risiko erkennt - auch wenn er zu diesem Zeitpunkt den Prospekt schon Jahre, im Zweifel ungelesen, in seinem Schrank stehen hat.

Das Urteil betraf den Kauf eines Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds.

Nicht betroffen von diesem Urteil sind Wertpapiergeschäfte wie der Kauf von Zertifikaten. Hier gilt weiterhin die dreijährige Verjährungsfrist ab Kauf.

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