Sind auch Versicherungsprovisionen nicht mehr generell umsatzsteuerfrei?
Ein Problem, das immer wieder thematisiert wurde: sind Provisionen, die ein Vermittler von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen aus der Vermittlung von Geschäften von Untervermittlern erhält, umsatzsteuerpflichtig oder nicht?
Bisher galt eher Entwarnung, denn die gängige Praxis vieler Finanzbehörden zum Thema Overhead-Provisionen war überwiegend, diese Provisionsanteile nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Eine klare Regelung und einheitliche Aussagen suchte man jedoch vergeblich und viele wiegten sich in einer eher trügerischen Sicherheit, zumal dieses Thema in der allgemeinen Verunsicherung mit den Auswirkungen der EU-Vermittlerrichtlinie und den damit verbundenen Änderungen und Einschnitte und der alle Themen beherrschenden Finanzkrise etwa unterging.
Der Bundesfinanzhof hat in einem erst gestern veröffentlichtem Urteil vom 30. Oktober 2008 nun anders entschieden!!! Aktenzeichen V R 44/07, nachzulesen unter:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.12.10/5R4407.html
Der Sachverhalt lag wie folgt: Ein selbständiger Handelsvertreter war damit betraut, sich um die Vermittlung von Finanzdienstleistungen zu bemühen und war unter anderem dafür zuständig, ihm nachgeordnete Vertriebspartner zu schulen, zu betreuen, sie in Umsatz zu bringen und Controllingaufgaben zu übernehmen. Aus der Vermittlung dieser Mitarbeiter erhielt der Handelsvertreter Overhead-Provisionen, die nach seiner Meinung und unter Berufung auf die allgemeine Steuerbefreiung für Leistungen beim Vertrieb von Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-Produkten umsatzsteuerfrei seien. Dies sah sein Finanzamt anders und verlangte die Zahlung von Umsatzsteuer auf diese Provisionsanteile, worauf der Handelsvertreter Klage erhob und in mehreren Instanzen bis zum Bundesfinanzhof zog und nun auch hier in letzter Entscheidung unterlag.
Die Richter waren der Ansicht, dass diese Provisionen des Handelsvertreters nur dann umsatzsteuerfrei gewesen wären, wenn er bei jedem einzelnen von seinen nachgeordneten Vermittlern abgeschlossenen Vertrag einen persönlichen Beitrag zur Vermittlung geleistet hätte. Mit der eigentlichen Vermittlertätigkeit hatte er nach Meinung des Gerichts jedoch nichts zu tun, da er seinem Auftraggeber vielmehr hauptsächlich Abschlussvermittler zuführte, sie betreute, schulte und überwachte. Für diese Tätigkeit wurde er wie in der Branche üblich in Form einer Provisionsbeteiligung entlohnt.
Dies jedoch reichte laut Urteil des Bundesfinanzhofs nicht aus, um den Kläger von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien!
Das zentrale Thema war die Vermittlertätigkeit. Was ist nun unter „Vermittlertätigkeit“ zu verstehen? Zweck einer von der Umsatzsteuer befreiten Vermittlertätigkeit ist es, alles Erforderliche zu tun, damit zwei Parteien einen Vertrag schließen, an dessen Inhalt der Vermittler kein Eigeninteresse hat. Eine solche Tätigkeit hat der Kläger jedoch nach Überzeugung der Richter nicht ausgeübt. Denn mit den vertragsschließenden Kunden und somit mit der eigentlichen Vermittlung hatte er selbst nichts zu tun. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofes kann die Vermittlung zwar in verschiedene einzelne Dienstleistungen zerfallen, die dann ihrerseits als Vermittlung jedoch nur dann steuerfrei wären, wenn es sich bei der einzelnen Leistung „um ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes handelt“, das die spezifischen und wesentlichen Merkmale der Vermittlung erfüllt.
Eine klare Definition, was die Richter unter dem Begriff „ein im Großen und Ganzen eigenständiges Ganzes“ verstehen, sucht man im Urteilstext leider vergebens. Brisanz erhält dieses Urteil jedoch dadurch, dass die Richter klar stellten, dass die Entscheidung sowohl auf die Vermittlung von Finanzdienstleistungen als auch auf die von Versicherungen anzuwenden ist. Damit wird von der bisherigen Verwaltungspraxis zur Umsatzsteuerpflicht abgewichen!!! Dazu heißt es in einer Presseerklärung des Gerichts: „Leistungen, die sich darauf beschränken, nachgeordnete Versicherungsvertreter zu betreuen, zu schulen und zu überwachen, sind entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis umsatzsteuerpflichtig. Dem Urteil dürfte daher erhebliche Bedeutung für den Fonds- und Versicherungsvertrieb zukommen.“
Klar ist nun, dass solche Handelsvertreter die „spezifischen und wesentlichen Merkmale der Vermittlung“ nach Auffassung des Bundesfinanzhofes nicht erfüllen.
Unklar bleibt, welche Auswirkungen diese Aussage auf die Registrierungspflicht solcher Handelsvertreter nach den neuen Versicherungsvermittler-Richtlinien hat. Brauchen solche Vertreter nun eine Erlaubnis nach §34d GewO, oder nicht?
Sind Führungskarrieren im Versicherungsvertrieb auch ohne Sachkundenachweis, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Registereintrag wieder möglich? Wie sind gerade strukturiert arbeitende Vertriebe, bzw. Vertriebe mit mehreren Hierarchieebenen oder Pools betroffen? Sind solche Unternehmen bei einer unterstellten Reduzierung der Margen um 19% überhaupt überlebensfähig? Wie stark verringert sich meine Marge zusätzlich durch die Haftungsverlängerung bei Lebensversicherungsprovisionen auf 60 Monate? Gibt es Alternativen? Wie können Lösungswege aussehen?
Für alle Vertriebe, die dieses Urteil betrifft, kann es also entscheidend wichtig sein, die Produktportfolios, die Karrieresysteme, die Umsatz- und Provisionsverteilung, also kurz gesagt die gesamte Organisation des Vertriebes von unabhängiger Seite analysieren zu lassen, um Entscheidungsgrundlagen für eine weiterhin erfolgreiche Ausrichtung des Unternehmens auf die gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen des Marktes herauszuarbeiten.
Vorstellung der neuen "Wohn-Riester-Förderung" im Kurhaus in Wiesbaden
Knapp 300 Gäste fanden sich beim GenoVertriebsForum am 9. November 2008 im Kurhaus zu Wiesbaden ein. Der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester hielt einen hochinteressanten Vortrag zum Thema Riester-Rente, moderiert und angekündigt von den AdvilA-Moderatoren Thomas Suchoweew und Oliver Petersen. Neben den neuen Fördermöglichkeiten ging Walter Riester auch auf die aktuelle Bankensituation ein, nachdem die Moderatoren die aktuellen Herausforderungen im Finanzvertrieb beleuchteten.
Die AdvilA Vorstände Thomas Suchoweew und Oliver Petersen planen eine intensivere Kooperation mit Prof. Dr. Michael M. Zacharias.
Er zählt zu den renommiertesten Wissenschaftlern und Beratern im Direktvertrieb. Seit Anfang der 1990er Jahre beschäftigt er sich als Professor der Fachhochschule Worms mit diesem Thema. In einer Reihe von nationalen und internationalen Studien und Publikationen über den dynamischen Vertriebsweg Network-Marketing hat er vielen Menschen neue Berufschancen aufgezeigt. Er berät praktisch alle großen Unternehmen im Direktvertrieb und ist ein gefragter Redner auf Veranstaltungen der Branche. Er gründete die Network-Academy, eine internationale Bildungseinrichtung für Networker, und ist als einer der Initiatoren des Unternehmensverbandes Direktvertrieb, Frankfurt, im wissenschaftlichen Beirat dieser Institution.
Petersen: "Wir freuen uns auf weitere intensive Gepräche mit Prof. Dr. Zacharias. Der wissenschaftliche Hintergrund seiner Studien, das AdvilA-Beratungskonzept A.I.K. mit seiner langfristigen Implementierungsstrategie und die langjährige Praxiserfahrung der Berater sind die idealen Bausteine, um Finanzvertriebe in Deutschland noch erfolgreicher zu machen."
Die erste Veranstaltung des neu konzipierten Basis-Seminares bei der Geno Vertriebs AG in Schwäbisch Hall war ein voller Erfolg.
Direkt vom Seminar aus wurden innerhalb von nur 20 Minuten von den Teilnehmern 53 Termine für die Vorstellung des Geno-Konzeptes "immer-sicher-wohnen" bei potentiellen Kunden vereinbart.
"Die Vertriebsrevolution 2008" Vortrag von Thomas Suchoweew auf der funds+finance | NURIA Messe in Köln
„Vertriebe brauchen neues inneres Wachstum“
Die Finanzdienstleistung ist im Wandel, noch nie hat sich so viel verändert wie in den letzten Jahren. Alte Vertriebsstrukturen funktionieren nicht mehr. In den meisten Unternehmen gehen die Neukundengewinnung und der Mitarbeiterzuwachs immer weiter zurück. Krampfhaft wird durch Zukäufe versucht das fehlende Wachstum auszugleichen. Die jüngsten Veränderungen machen es nötig umzudenken und mit neuen Wegen für inneres Wachstum zu sorgen. Durch die Magma-Strategie machen Sie Ihr Unternehmen wieder spannend, sorgen für neuen Nachwuchs und gewinnen schlagartig eine Vielzahl an neuen Kunden.
Vortrag mit Christa Kinshofer am 29.05.2008 bei der VPV in Stuttgart
Mit großem Interesse verfolgten die Teilnehmer den Vortrag von Thomas Suchoweew und Oliver Petersen zum Thema:
“Die aktuelle Situation am Versicherungsmarkt”
Eine rege Diskussion und Fragen nach dem Vortrag zeigte den Brennpunkt des Themas, den die Referenten treffsicher erkannt hatten.
Das bewegte Bild - ein Hype mit Mussfaktor oder nur heiße Luft?
Das Imagevideo wie auch das virale Video sind weiterhin auf dem Vormarsch.
Über verschiedene Interntplattformen wie YouTube, Vimeo oder Myvideo
kann schnell Bekanntheitsgrad und Popularität aufgebaut werden. Mit geschicktem
Video-Marketing kann ein Unternehmen in kurzer Zeit viel mehr Menschen
erreichen, als mit so manch anderer Kommunikationsmaßnahme. Jedoch darf man
nicht vergessen - pro Minute (!) werden alleine bei dem Videoportal YouTube 20
Stunden Videomaterial hochgeladen. Inzwischen sind dort über 500.000.000 Videos
online.
Hier sticht nur heraus wer ein sehr gute, einzigartige Idee hat und
diese hervorragend umsetzt und präsentiert. Viel Unternehmen vergessen jedoch, dass
auch wenn es ein aktueller Trend ist – nur Videomarketing keine Lösung für ein Kommuniktationsdefizit
ist oder eine fehlende Positionierung.